PDF-Barrierefreiheit für Banken und Finanzdienstleister
Das BFSG verpflichtet den Finanzsektor, Bankdienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten – einschließlich der zugehörigen Dokumente. Accessful korrigiert Kontoauszüge, Verträge und Produktinformationen automatisiert nach PDF/UA-2 und WCAG 2.2 – auf Wunsch direkt aus Ihren Systemen über die API.
Die Herausforderung
Banken und Finanzdienstleister erzeugen täglich große Mengen an Kundendokumenten: Kontoauszüge, Umsatzübersichten und Abrechnungen entstehen systemisch in Kernbank-, Vertrags- und Output-Management-Systemen. Eine manuelle barrierefreie Nachbearbeitung dieser Dokumentenströme ist weder zeitlich noch wirtschaftlich darstellbar.
Gleichzeitig gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für den Finanzsektor: Bankdienstleistungen für Verbraucher – etwa Konten, Zahlungsdienste und Verbraucherkredite – müssen barrierefrei zugänglich sein. Das schließt die Informationen ein, die Sie Ihrer Kundschaft als PDF bereitstellen.
Hinzu kommt die fachliche Komplexität: Preis- und Leistungsverzeichnisse, Wertpapierinformationen und Zahlenwerke enthalten verschachtelte Tabellen, die für Screenreader nur nutzbar sind, wenn Kopfzeilen, Zellbezüge und Lesereihenfolge korrekt ausgezeichnet sind. Accessful automatisiert genau diese Strukturarbeit – vom Archivbestand bis zum laufenden Tagesoutput.
Typische Dokumente
- Kontoauszüge und Umsatzübersichten
- Preis- und Leistungsverzeichnisse
- Kredit- und Darlehensverträge
- Produkt- und Wertpapierinformationen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsunterlagen
- Jahresabschlüsse und Finanzberichte
Was Accessful für Banken & Finanzdienstleister leistet
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Direkt aus dem Kernbanksystem
Die REST-API nimmt Dokumente per Upload oder URL-Liste entgegen und meldet Ergebnisse über Webhooks zurück – tägliche Dokumentenströme laufen ohne manuelle Schritte durch die Korrektur.
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Stapelverarbeitung für hohe Volumen
Tausende Dokumente in einem Durchlauf, Ergebnisse typischerweise in Sekunden – vom Bestandsarchiv bis zur laufenden Tagesproduktion.
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Komplexe Tabellen korrekt strukturiert
Umsatzlisten, Preisverzeichnisse und Zahlenwerke erhalten korrekte Kopfzeilen, Zellbezüge und eine logische Lesereihenfolge – die Voraussetzung für die Nutzung mit Screenreadern.
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Prüfprotokoll je Dokument
Jedes korrigierte Dokument erhält ein revisionssicheres Prüfprotokoll – als belastbarer Nachweis für interne Revision und Audits.
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Layout und Inhalte unverändert
Ergänzt wird ausschließlich die Strukturebene: Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexte. Das Erscheinungsbild Ihrer Dokumente bleibt identisch.
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Betrieb in Ihrer Infrastruktur
Für sensible Kundendaten läuft Accessful auf Wunsch vollständig On-Premises – auch air-gapped, mit eigenen KI-Modellen hinter Ihrer Firewall.
Rechtlicher Rahmen
- BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
- Setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Bankdienstleistungen für Verbraucher – darunter Konten, Zahlungsdienste und Verbraucherkredite – barrierefrei erbracht werden. Das umfasst auch die zugehörigen Informationen, die häufig als PDF bereitgestellt werden.
- EN 301 549, WCAG 2.2 und PDF/UA-2
- Die europäische Norm EN 301 549 konkretisiert die technischen Anforderungen und verweist auf die WCAG 2.2. Für PDF-Dokumente ist PDF/UA-2 der maßgebliche Standard. Accessful prüft und korrigiert gegen genau diese Normen.
- BITV 2.0 für Institute in öffentlicher Trägerschaft
- Förder- und Landesbanken sowie andere Institute in öffentlicher Trägerschaft können als öffentliche Stellen zusätzlich unter die EU-Richtlinie 2016/2102 und die BITV 2.0 fallen. Ihre Dokumente müssen dann unabhängig vom BFSG barrierefrei zugänglich sein.
Hinweis: Diese Inhalte informieren über gesetzliche Anforderungen, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen aus der Branche
Fallen Bankdienstleistungen überhaupt unter das BFSG?
Ja. Das BFSG erfasst Bankdienstleistungen für Verbraucher – dazu zählen unter anderem Konten, Zahlungsdienste und Verbraucherkredite. Auch die zugehörigen Informationen, die Sie als PDF bereitstellen, müssen barrierefrei zugänglich sein. Eine ausführliche Einordnung finden Sie unter BFSG & barrierefreie PDFs.
Wie lassen sich systemisch erzeugte Dokumente wie Kontoauszüge korrigieren?
Über die REST-API: Ihre Systeme übergeben Dokumente per Datei-Upload oder URL-Liste, Accessful korrigiert automatisiert und meldet den Abschluss per Webhook zurück. So läuft die tägliche Dokumentenproduktion ohne manuelle Schritte durch die Korrektur. Details finden Sie unter API & Integration.
Kommt Accessful mit den komplexen Tabellen in Finanzdokumenten zurecht?
Ja. Tabellen in Preis- und Leistungsverzeichnissen, Umsatzübersichten oder Wertpapierinformationen erhalten korrekte Kopfzeilen, Zellbezüge und eine logische Lesereihenfolge. Das sichtbare Layout bleibt dabei unverändert – ergänzt wird ausschließlich die Strukturebene.
Müssen Kundendaten für die Korrektur das Haus verlassen?
Nein, wenn Sie das nicht möchten. Standardmäßig verarbeitet Accessful Dokumente in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. Für höhere Anforderungen gibt es die On-Premises-Variante: Accessful läuft dann vollständig in Ihrer Infrastruktur – auf Wunsch air-gapped und mit eigenen KI-Modellen.
Was gilt, wenn die interne Revision oder ein Audit ein korrigiertes Dokument beanstandet?
Dann greift die Nachbesserungs-Garantie: Sollte ein durch Accessful korrigiertes Dokument im Prüfungsfall nicht als barrierefrei anerkannt werden, bessern wir kostenlos nach – schnell, unkompliziert und ohne Zusatzkosten. Für interne Revision und Audits erhalten Sie zusätzlich zu jedem Dokument ein revisionssicheres Prüfprotokoll als Nachweis. Die Konditionen finden Sie auf der Preisseite.
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