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PDF-Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Patienteninformationen, Aufklärungsbögen, Formulare, Entlassbrief-Vorlagen und Qualitätsberichte: Accessful prüft und korrigiert Ihre PDF-Dokumente automatisiert nach PDF/UA-2 und WCAG 2.2 – in der Cloud oder vollständig On-Premises, damit Gesundheitsdaten Ihr Haus nicht verlassen.

Die Herausforderung

Kaum eine Information ist so folgenreich wie die über die eigene Gesundheit. Aufklärungsbögen, Einwilligungserklärungen und Patienteninformationen erfüllen ihren Zweck nur, wenn alle Patientinnen und Patienten sie selbstständig lesen können – auch mit Sehbehinderung, mit Screenreader oder mit eingeschränkter Lesefähigkeit. Ein nicht barrierefreies PDF schließt genau die Menschen aus, die auf verständliche Gesundheitsinformationen besonders angewiesen sind.

Gleichzeitig entstehen in Kliniken, Praxen und bei Krankenkassen laufend große Mengen an PDF-Dokumenten – von der Formularvorlage über den Qualitätsbericht bis zum Schreiben aus dem Krankenhausinformationssystem. Manuelle Nachbearbeitung skaliert hier nicht: Sie bindet Fachkräfte pro Dokument, und die Weitergabe an externe Dienstleister scheitert häufig am Datenschutz, denn Gesundheitsdaten zählen zu den besonders geschützten Daten nach Art. 9 DSGVO.

Der rechtliche Rahmen ist im Gesundheitswesen zweigeteilt: Öffentliche Stellen wie Universitätskliniken, kommunale Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen sind über die BITV 2.0 zur Barrierefreiheit verpflichtet. Private Einrichtungen können unter das BFSG fallen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbrauchern Dienstleistungen elektronisch anbieten – etwa über Patientenportale oder Online-Terminbuchung. Accessful automatisiert Prüfung und Korrektur für beide Fälle – auf Wunsch vollständig in Ihrer eigenen Infrastruktur.

Typische Dokumente

  • Patienteninformationen und Aufklärungsbroschüren
  • Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen
  • Anamnese-, Aufnahme- und Antragsformulare
  • Vorlagen für Entlass- und Arztbriefe
  • Qualitätsberichte und QM-Dokumente
  • Abrechnungen und Schreiben zur Kostenübernahme

Was Accessful für das Gesundheitswesen leistet

  • On-Premises für Patientendaten

    Betrieb vollständig in Ihrer eigenen Infrastruktur, auf Wunsch air-gapped und mit eigenen KI-Modellen – Gesundheitsdaten verlassen Ihr Haus nicht.

  • Layout und Inhalte bleiben unverändert

    Accessful ergänzt ausschließlich die Strukturebene: Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexte. Gerade Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen bleiben exakt so, wie sie freigegeben wurden.

  • Über 110 Sprachen

    Patienteninformationen liegen oft mehrsprachig vor. Accessful prüft und korrigiert Dokumente in über 110 Sprachen – fremdsprachige Materialien werden genauso verarbeitet wie deutsche.

  • Bestände im Stapel korrigieren

    Stapelverarbeitung für tausende Dokumente in einem Durchlauf – vom Formularbestand bis zum Archiv der Patienteninformationen, mit Live-Status in der Web-App. Ergebnisse liegen typischerweise in Sekunden vor.

  • Revisionssicheres Prüfprotokoll

    Jedes Dokument erhält ein revisionssicheres Prüfprotokoll – als Nachweis für Qualitätsmanagement, Datenschutzbeauftragte und Träger.

  • Nachbesserungs-Garantie

    Sollte ein durch Accessful korrigiertes Dokument im Prüfungsfall nicht als barrierefrei anerkannt werden, bessern wir kostenlos nach – schnell, unkompliziert und ohne Zusatzkosten.

Rechtlicher Rahmen

BFSG / European Accessibility Act für private Einrichtungen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für private Einrichtungen des Gesundheitswesens ist es relevant, soweit sie Verbraucherinnen und Verbrauchern Dienstleistungen elektronisch anbieten – etwa Patientenportale, Online-Terminbuchung oder den elektronischen Versand von Unterlagen. PDF-Dokumente, die Teil einer solchen Dienstleistung sind, müssen barrierefrei bereitgestellt werden.
BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102 für öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen – darunter Universitätskliniken, kommunale Krankenhäuser, Gesundheitsämter und gesetzliche Krankenkassen als Sozialversicherungsträger – sind über die BITV 2.0 auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, auch Dateiformate wie PDF barrierefrei anzubieten. Diese Pflicht besteht unabhängig vom BFSG.
EN 301 549, WCAG 2.2 und PDF/UA-2
Den technischen Maßstab bilden die europäische Norm EN 301 549, die WCAG 2.2 und der PDF-Standard PDF/UA-2. Accessful prüft und korrigiert Dokumente gegen genau diese Standards und dokumentiert das Ergebnis in einem revisionssicheren Prüfprotokoll je Dokument.
DSGVO: Gesundheitsdaten nach Art. 9
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Für die Korrektur bedeutet das: Die Verarbeitung erfolgt in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland; bei strengeren Vorgaben betreiben Sie Accessful vollständig On-Premises in Ihrer eigenen Infrastruktur.

Häufige Fragen aus dem Bereich Gesundheitswesen

Wie werden Patientendaten bei der Verarbeitung geschützt?

Die Verarbeitung erfolgt in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. Für Einrichtungen, deren Vorgaben eine externe Verarbeitung ausschließen, läuft Accessful vollständig in der eigenen Infrastruktur – auf Wunsch air-gapped und mit eigenen KI-Modellen, sodass Gesundheitsdaten das Haus nicht verlassen. Details finden Sie unter On-Premises.

Bleiben Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen nach der Korrektur unverändert?

Ja, inhaltlich und optisch. Accessful ergänzt ausschließlich die Strukturebene – Tags, Lesereihenfolge und Alternativtexte; Layout und Inhalte bleiben unverändert. Bei digital signierten Dokumenten planen Sie die Korrektur am besten vor der Signatur ein, da das Dokument nach jeder nachträglichen Änderung neu signiert werden muss.

Gilt das BFSG für Krankenhäuser und Arztpraxen?

Das BFSG gilt nicht pauschal für alle Einrichtungen. Erfasst sind Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern elektronisch angeboten werden – im Gesundheitswesen etwa Patientenportale oder Online-Terminbuchung samt der dort bereitgestellten Dokumente. Öffentliche Stellen wie Universitätskliniken oder gesetzliche Krankenkassen sind unabhängig davon über die BITV 2.0 verpflichtet. Eine Einordnung finden Sie unter BFSG und barrierefreie PDFs; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie machen wir mehrsprachige Patienteninformationen barrierefrei?

Accessful prüft und korrigiert Dokumente in über 110 Sprachen. Fremdsprachige Patienteninformationen und Aufklärungsmaterialien verarbeiten Sie genauso wie deutsche – einzeln per Web-App mit Drag-and-drop oder im Stapel für ganze Bestände. Die Konditionen für größere Mengen finden Sie unter Preise.

Können wir Accessful an unser Krankenhausinformationssystem anbinden?

Ja. Das Krankenhausinformationssystem oder Ihr Formularserver übergibt erzeugte Briefe und Formulare über die REST-API; nach Abschluss der Korrektur informiert ein Webhook Ihr System, das das barrierefreie PDF automatisch zurückholt. An Vorlagen und Prozessen ändert sich nichts. Details finden Sie unter API & Integration.

Prüfen Sie jetzt kostenlos, wie barrierefrei Ihre PDFs sind.

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