Das Wichtigste in Kürze
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025.
- Es verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte sowie Erbringer bestimmter Verbraucherdienstleistungen – etwa Bankdienstleistungen, elektronischen Geschäftsverkehr und Personenverkehrsdienste.
- PDF-Dokumente sind betroffen, sobald sie Teil einer solchen Dienstleistung sind: Verträge, Formulare, Rechnungen, Produkt- und Serviceinformationen.
- Technischer Maßstab ist die EN 301 549, die auf die WCAG verweist; für PDFs konkretisiert der Standard PDF/UA die Umsetzung.
- Bei Verstößen drohen Maßnahmen der Marktüberwachung und Bußgelder von bis zu 100.000 € (§ 37 BFSG).
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882). Es verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure gesetzlich dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, regelt die zugehörige Rechtsverordnung (BFSGV).
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Produkte, die seitdem in Verkehr gebracht werden, und Dienstleistungen, die seitdem für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Eine allgemeine Schonfrist gibt es nicht – nur eng begrenzte Übergangsregelungen für einzelne Fälle (dazu unten mehr).
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt nicht für alle Unternehmen, sondern für klar definierte Produkt- und Dienstleistungskategorien (§ 1 BFSG). Entscheidend ist also Ihr konkretes Angebot, nicht Ihre Unternehmensgröße oder Branche allein.
Betroffene Produkte
Hersteller, Importeure und Händler unter anderem von:
- Computern und Betriebssystemen
- Selbstbedienungsterminals, etwa Geld- und Fahrkartenautomaten
- Smartphones, Tablets und anderen Endgeräten mit interaktiven Funktionen
- E-Book-Lesegeräten
Betroffene Verbraucherdienstleistungen
Erbringer unter anderem von:
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- elektronischem Geschäftsverkehr – also praktisch jedem Onlineshop und jeder Online-Vertragsstrecke für Verbraucher
- Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr, etwa Buchungsportalen und elektronischen Tickets
- Telekommunikationsdiensten und E-Books
Ein Maschinenbauer im reinen B2B-Geschäft fällt danach in der Regel nicht unter das BFSG. Eine Bank, die Kontoauszüge und Vertragsunterlagen digital bereitstellt, hingegen schon. Einen Überblick über typische betroffene Branchen finden Sie unter Branchen.
Ausnahme: Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen – weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme – sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht: Wer betroffene Produkte herstellt oder vertreibt, muss die Anforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllen.
Warum betrifft das BFSG Ihre PDF-Dokumente?
Barrierefreiheit endet nicht an der Website. Eine Dienstleistung muss einschließlich der Informationen barrierefrei sein, die für ihre Nutzung erforderlich sind – dazu zählen auch Dokumente. In der Praxis heißt das: Verträge, Formulare, Rechnungen, Preisblätter und Produktinformationen im PDF-Format sind Teil der Dienstleistung, wenn Verbraucher sie im Bestell-, Vertrags- oder Serviceprozess erhalten oder abrufen.
Ein nicht zugängliches PDF kann damit die Konformität des gesamten digitalen Angebots infrage stellen – selbst wenn die Website vorbildlich umgesetzt ist. Das gilt auch für ältere Dokumente, sofern sie weiterhin Teil Ihres laufenden Angebots sind. Was ein PDF technisch barrierefrei macht, erläutern wir ausführlich unter PDF-Barrierefreiheit mit KI.
Welcher technische Maßstab gilt für PDFs?
Das BFSG selbst nennt keine Techniknormen. In der Praxis orientiert sich die Umsetzung an der europäischen Norm EN 301 549, die die Barrierefreiheitsanforderungen für IT-Produkte und -Dienste beschreibt – auch für Dokumente außerhalb des Webs. Die Norm verweist inhaltlich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG); aktueller Stand der Technik ist WCAG 2.2.
Für PDF-Dokumente konkretisiert der ISO-Standard PDF/UA – aktuell PDF/UA-2 – wie diese Anforderungen technisch umzusetzen sind: mit vollständigen Tags, korrekter Lesereihenfolge, Alternativtexten für Bilder und sauber ausgezeichneten Tabellen und Formularfeldern. Vertiefende Informationen finden Sie in unseren Beiträgen PDF/UA verstehen und WCAG für PDF-Dokumente.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Das BFSG wird auf drei Ebenen durchgesetzt:
- Marktüberwachung: Die Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen Produkte und Dienstleistungen – auch anlassbezogen, etwa nach Beschwerden von Verbraucherinnen, Verbrauchern oder Verbänden. Sie können verlangen, dass Verstöße innerhalb einer gesetzten Frist beseitigt werden.
- Bußgelder: Verstöße gegen die Pflichten des BFSG können je nach Tatbestand mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden (§ 37 BFSG).
- Untersagung: Bleibt ein Verstoß bestehen, kann die Behörde die Bereitstellung der Dienstleistung einschränken oder untersagen beziehungsweise den Vertrieb eines Produkts stoppen.
Neben den behördlichen Maßnahmen wiegt auch der praktische Schaden: Wer Dokumente nicht zugänglich bereitstellt, schließt Kundinnen und Kunden mit Seh- oder Leseeinschränkungen von zentralen Vorgängen aus – vom Vertragsabschluss bis zur Rechnungsprüfung.
Welche Übergangsregelungen gibt es?
Das BFSG sieht in § 38 wenige, eng umrissene Übergangsregelungen vor. Zwei Beispiele:
- Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen bis längstens zum 27. Juni 2030 unverändert fortbestehen.
- Selbstbedienungsterminals, die vor dem Stichtag rechtmäßig eingesetzt wurden, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterbetrieben werden, höchstens jedoch 15 Jahre nach Inbetriebnahme.
Wichtig: Für PDF-Dokumente, die Teil aktuell erbrachter digitaler Dienstleistungen sind, existiert keine vergleichbare Schonfrist. Sie müssen die Anforderungen bereits heute erfüllen.
BFSG und BITV 2.0 im Vergleich
Das BFSG adressiert die Privatwirtschaft. Für Behörden, Hochschulen und andere öffentliche Stellen gilt zusätzlich beziehungsweise vorrangig die BITV 2.0 – mit demselben technischen Fundament.
| Merkmal | BFSG | BITV 2.0 |
|---|---|---|
| Adressaten | Private Wirtschaftsakteure: Hersteller, Importeure, Händler, Dienstleistungserbringer | Öffentliche Stellen des Bundes; die Länder haben eigene, weitgehend gleichlaufende Verordnungen |
| Rechtsgrundlage | European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), BFSG mit BFSGV | Richtlinie (EU) 2016/2102, Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) |
| Gegenstand | Bestimmte Produkte und Verbraucherdienstleistungen | Websites, mobile Anwendungen und elektronische Dokumente öffentlicher Stellen |
| Gilt seit | 28. Juni 2025 | 2011; Neufassung 2019 |
| Technischer Maßstab | EN 301 549, WCAG; für PDFs PDF/UA | EN 301 549, WCAG; für PDFs PDF/UA |
| Durchsetzung | Marktüberwachung, Bußgelder bis zu 100.000 € (§ 37 BFSG), Untersagung | Überwachungsstellen, Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren |
Die Pflichten öffentlicher Stellen im Detail behandelt der Ratgeber BITV 2.0: Barrierefreie PDFs im öffentlichen Sektor; was das konkret bedeutet, lesen Sie auf unseren Seiten für Behörden und Hochschulen.
Was Sie jetzt tun sollten
Der Weg zu BFSG-konformen PDF-Beständen lässt sich in vier Schritten strukturieren:
- Bestandsaufnahme: Ermitteln Sie, welche PDF-Dokumente Teil Ihrer betroffenen Dienstleistungen sind – von Vertragsunterlagen über Formulare bis zu Produkt- und Preisinformationen. Prüfen Sie den Ist-Zustand; automatisierte Prüfungen liefern Ergebnisse typischerweise in Sekunden.
- Priorisierung: Beginnen Sie mit den Dokumenten, die Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv im Bestell-, Vertrags- oder Serviceprozess benötigen. Dort ist die rechtliche und praktische Relevanz am höchsten.
- Automatisierte Korrektur: Manuelle Nacharbeit skaliert bei größeren Dokumentbeständen nicht – welche Wege es gibt und wann welcher passt, zeigt der Vergleich PDF barrierefrei machen. Accessful prüft und korrigiert PDFs automatisch auf Strukturebene – Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte – während Layout und Inhalte unverändert bleiben. Auch die Stapelverarbeitung tausender Dokumente ist möglich. Wie das im Detail abläuft, zeigt die Seite Funktionsweise.
- Nachweis: Dokumentieren Sie die Umsetzung. Accessful erstellt zu jedem korrigierten Dokument ein revisionssicheres Prüfprotokoll, das Sie gegenüber Prüfstellen und im Audit verwenden können. Ergänzend gilt unsere Nachbesserungs-Garantie: Sollte ein durch Accessful korrigiertes Dokument im Prüfungsfall nicht als barrierefrei anerkannt werden, bessern wir kostenlos nach – schnell, unkompliziert und ohne Zusatzkosten.
So wird aus der gesetzlichen Pflicht ein planbarer Prozess – und Ihre Dokumente werden für alle Kundinnen und Kunden nutzbar, unabhängig von Einschränkungen.